Im Jahresverlauf steht für alle Wohnungseigentümer die Umsetzung der Grundsteuerreform an. Wie bereits beim Zensus beglückt die Reform mit zusätzlicher Bürokratie. Die Anforderungen sind jedoch zu stemmen.

Anders als beim Zensus tritt die Hausverwaltung bei der Grundsteuerreform nicht in Erscheinung. Die benötigten Daten liegen jedem Wohnungseigentümer vor, oder können – in Bezug auf den Bodenrichtwert – via Internet-Recherche ermittelt werden.

Weiterführende Informationen zur anstehenden Reform finden Sie übersichtlich und gut erklärt bspw. unter https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/checkliste-grundsteuererklaerung-2022.

Bitte beachten Sie, dass eine Hausverwaltung in steuerlichen Fragen nicht beratend tätig sein darf.