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| BGH - Grundsatzentscheidungen |
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| BGH-Grundsatzentscheidung zum Ausweis der Instandaltungsrücklage |
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der BGH hat in seiner Entscheidung vom 4.12.2009 (V ZR 44/09) dem Rücklagenausweis nach Soll-Beträgen eine klare Absage erteilt. Aus den Verwaltungsabrechnungen muss deutlich hervorgehen, ob der tatsächlich einbezahlte Rücklagenanteil dem Soll des Wirtschaftsplanes entspricht. Ergo sind etwaige Differenzen darzustellen.
Ausführliche Informationen finden hier:
V ZR 44 09 - Urteil (59 KB)
Kommentar Rücklagenausweis (34 KB) |
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